URHEBERRECHT

Im Urheberrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Rechtsfragen, die sich aus der Schaffung von Computerprogrammen sowie der Übertragung oder Lizenzierung von Software ergeben. Wir bieten Hilfe im Falle der Verletzung von Urheberrechten, gleich ob in den neuen oder den traditionellen Medien. Schwerpunkt unserer verlagsrechtlichen Tätigkeit ist die Gestaltung von Verträgen mit Autoren, Herausgebern und allen anderen an der Schaffung und Verbreitung von Verlagsprodukten beteiligten Personen sowie die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aller Art.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG