MAKLERRECHT

Im Kontext zum Immobilienrecht beraten wir unsere Mandanten auch zu allen Belangen des Maklerrechts. Da dieses Rechtsgebiet gesetzlich nur sehr rudimentär geregelt und insofern in hohem Maße durch die Rechtsprechung beeinflusst ist, besteht speziell in diesem Bereich ein hoher Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung. Neben der Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen beraten und vertreten wir kompetent und rechtssicher unsere Mandanten insbesondere auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen sowie bezüglich der in den vergangenen Jahren stark erweiterten standes- und berufsrechtlichen Pflichten von Immobilienmaklern.

Wir beraten und vertreten Makler und Maklerkunden (z.B. Eigentümer, Kauf-/Mietinteressenten) insbesondere in den Bereichen:

  • Vertragsgestaltung einschließlich AGB-Verträge (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsforderungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Regress-/Haftungsansprüchen
  • Standes-/Berufsrecht

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG