WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Das Wirtschaftsstrafrecht hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das liegt nicht nur an einer stetig gewachsenen Sensibilität der Öffentlichkeit und einer personellen und sachlichen Aufrüstung der Ermittlungsbehörden, sondern auch an einer dramatisch angestiegenen Verrechtlichung des Unternehmensalltags mit einer schier unübersehbar gewordenen Anzahl von Bußgeld- und Strafnormen. Ermittlungsverfahren, die häufig mit Durchsuchungsmaßnahmen beginnen, belasten die Betroffenen enorm und führen nicht selten existenzielle Krisen herbei. Professionelle und schnelle Hilfe ist in dieser Situation geboten, um die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte von Anfang an zu unterstützen und frühzeitig diskrete und vernünftige Lösungen zu erarbeiten.

Besteht im Unternehmen keine effiziente Compliance, riskieren Führungspersonen längst nicht mehr nur zivilrechtliche Haftungs­inanspruchnahmen. Dies gilt auch für das Feld der sog. „Tax Compliance“. Das Umschwenken einer Betriebsprüfung in eine strafrechtliche Fahndungsprüfung geschieht häufig für die betroffenen Unternehmen überraschend. Wirksame Vorsorge ist auch hier unabdingbar.

Wir bieten Ihnen nicht nur die klassische Individualverteidigung von Einzelpersonen im Ermittlungsverfahren und gerichtlicher Hauptverhandlung in allen Instanzen an, sondern vertreten Ihr Unternehmen auch in Konfliktfällen, wenn wegen der Verfehlung einzelner Mitarbeiter eine Verbandsgeldbuße oder eine Vermögensabschöpfung droht. Wir verteidigen Sie auch im Kartell­ordnungs­widrig­keiten­verfahren vor dem Bundeskartellamt oder dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts. Schließlich sind wir Ihnen bei dem Aufbau und der Umsetzung wirksamer Compliance-Management-Systeme behilflich.

Neben unserer Expertise im materiellen und prozessualen Strafrecht können wir auch auf die in unserer multidisziplinär ausgerichteten Kanzlei vorhandenen Spezialkenntnisse in den besonders relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts wie z.B. Bank- und Kapitalmarktrecht, Umweltrecht, Arbeitsrecht, Vertriebsrecht und Vergaberecht zurückgreifen. In der Schnittstelle zum Thema Compliance liegt der Schwerpunkt insbesondere in der Strafprävention.

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